Die Wettsteuer in Österreich — korrekt: die Wettgebühr — beträgt 2 % auf den Wetteinsatz. Rechtsgrundlage ist § 33 TP 17 des Gebührengesetzes (GebG). Für österreichische Wettende ist das eine erfreuliche Nachricht, denn im Vergleich zum deutschen Satz von 5 % fällt die Abgabe niedrig aus und wird in den allermeisten Fällen vom Buchmacher selbst getragen.
Wer die Wettgebühr zahlt
Rechtlich schuldet der Buchmacher die Gebühr. In der Praxis gibt es drei Varianten:
- Anbieter trägt die Gebühr: der häufigste Fall — für Sie ändert sich nichts.
- Abzug vom Einsatz: die 2 % verringern den effektiv gewetteten Betrag.
- Abzug vom Gewinn: die Quote wird faktisch leicht reduziert.
Welche Variante gilt, steht in den AGB oder am Wettschein. Ein transparenter Anbieter macht das deutlich.
Ein Rechenbeispiel
Bei einem Einsatz von 100 € entspricht die Wettgebühr 2 €. Trägt der Anbieter diese selbst, wetten Sie die vollen 100 € zur angegebenen Quote. Wird sie vom Einsatz abgezogen, landen 98 € im Spiel. Der Unterschied ist gering, summiert sich für Vielwettende aber über die Zeit.
Sind Wettgewinne steuerpflichtig?
Für private Wettende sind Gewinne aus Sportwetten in Österreich grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Die einzige relevante Abgabe ist die Wettgebühr von 2 %, die der Anbieter abwickelt. Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung.
Worauf Sie achten sollten
Prüfen Sie beim Quotenvergleich, ob ein Anbieter die Gebühr einkalkuliert — das erklärt mitunter kleine Quotenunterschiede. Seriöse Buchmacher aus unserem Vergleich gehen transparent mit der Wettgebühr um. Wie sich Boni und Gebühr zusammen auswirken, lesen Sie im Ratgeber zum Sportwetten Bonus.
Wettgebühr und Glücksspielabgabe — nicht dasselbe
Häufig werden zwei Dinge verwechselt: die Wettgebühr auf Sportwetten und die Glücksspielabgabe auf Casino-Spiele. Sportwetten fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielmonopol des Bundes, sondern werden als Landessache über eine Wettlizenz der Bundesländer geregelt. Auf den Wetteinsatz wird die Gebühr von 2 % nach § 33 TP 17 GebG erhoben. Das eigentliche Glücksspiel — etwa Spielautomaten oder Roulette — unterliegt einer anderen, deutlich höheren Abgabe. Für Sie als Sportwettende ist ausschließlich die 2-%-Wettgebühr relevant; die Glücksspielabgabe spielt hier keine Rolle.
Österreich im Vergleich zu Deutschland
Der Unterschied zum deutschen Nachbarmarkt ist erheblich. Während in Deutschland seit Jahren eine Sportwettensteuer von 5 % auf den Einsatz gilt, sind es in Österreich nur 2 %. Bei 100 € Einsatz bedeutet das eine Abgabe von 2 € statt 5 €. Da viele Buchmacher die Gebühr ohnehin selbst tragen, profitieren österreichische Wettende doppelt: durch den niedrigeren Satz und dadurch, dass die Abgabe in der Praxis selten an sie weitergereicht wird. Indirekt kann sich das positiv auf die effektive Quote auswirken, weil der Anbieter weniger Abgaben einzupreisen hat.
Ein erweitertes Rechenbeispiel
Angenommen, Sie setzen über eine Saison verteilt insgesamt 2.000 € ein. Die Wettgebühr von 2 % beläuft sich damit rechnerisch auf 40 €. Trägt Ihr Anbieter die Gebühr selbst, bleibt Ihnen dieser Betrag vollständig erhalten. Zieht ein anderer Anbieter die 2 % vom Einsatz ab, fließen effektiv nur 1.960 € in Ihre Wetten. Über kleine Einzelbeträge fällt das kaum auf — über die Summe einer Saison ist der Unterschied jedoch greifbar. Genau deshalb lohnt es sich, vor der Anbieterwahl zu klären, wie mit der Gebühr verfahren wird.
Häufige Missverständnisse
- „Ich muss die Wettsteuer selbst ans Finanzamt zahlen.“ Nein — die Gebührenschuld liegt beim Buchmacher, nicht bei Ihnen.
- „Wettgewinne sind einkommensteuerpflichtig.“ Für private Wettende sind Gewinne in Österreich grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig.
- „Für Live-Wetten gilt ein anderer Satz.“ Nein — die 2 % gelten für jeden Einsatz, auch für Live-Wetten.
Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung. Bei berufsmäßigem Wetten kann eine abweichende Beurteilung gelten; im Zweifel hilft eine fachkundige Beratung weiter.